14 - 11 - 2024

 Unterstützungseinheit

 

Auszug aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

§ 9
Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr

(2) Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf andere Weise als durch die Mitwirkung im Einsatzdienst beitragen. Absatz 1 findet entsprechende Anwendung.

 

 

Anzahl: 5 / Stand: 21.10.24

 

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Funktion

Kenntnisse

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Joachim Klein


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- Psychosoziale Unterstützung (PSU)

- Ausbildung

- Gebäudemanagement 

 

Feuerwehrtechnische Ausbildung:

 

Brandoberinspektor

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Funktion

Kenntnisse

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Michael Huberg

 

- stellv. Jugendwart 

Feuerwehrtechnische Ausbildung:

 

Unterbrandmeister

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Funktion

Kenntnisse

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Christin Küppers-Valk 

- Festausschuss

- stellv. Jugendwärtin

Feuerwehrtechnische Ausbildung:

 

Feuerwehrfrau

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Funktion

Kenntnisse

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Sophie Ehm

- Jugendbetreuerin

Feuerwehrtechnische Ausbildung:


 

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